Dr. Kerstin Kämmer und Rico Gärtner

Die beschlossenen Hilfen des Sächsischen Kabinetts bieten eine wichtige Unterstützung für landwirtschaftliche Betriebe, die durch Frostschäden betroffen sind. Durch die Förderrichtlinie „FRL Hilfen Land- und Forstwirtschaft“ können diese Betriebe finanzielle Hilfe erhalten, um die wirtschaftlichen Folgen der Schäden zu bewältigen.
WICHTIG: Betroffene Unternehmen sollten uns unmittelbar kontaktieren, um von den bereitgestellten Mitteln zu profitieren.
UNSER AUFTRAG: Dank unserer Arbeitsprozesse können wir Ihren Fördermittelbeantragung für Sie übernehmen.
ABLAUF: Nach einem Gespräch mit Ihnen und erfolgreichen Auftragserteilung an uns, führen wir den gesamten Prozess des Fördermittelantrages durch, inklusive Gutachten sowie Beachtung / Bearbeitung aller Formalien durch.

Weinbau Wiegleb, Radebeul
Beratung für die Beantragung von Fördergeldern aus dem EU und Landes Fond 'Frostbeihilfen für Obst- und Weinbau 2024' und Unterstützung bei der Antragerstellung
HolzWeinNatur, A. Bacher
Beratung zu Förderprogrammen der Sächsischen Aufbaubank zur Existenzgründung und Unterstützung bei der Antragserstellung
SAW Components, Dresden
Beratung zu Fördermöglichkeiten im Bereich Technologie Entwicklung aus Mitteln der EU und des Landes Sachsen für die Dresdner Firma SAW Components
www.sawcomponents.de/
Unsere Kompetenz: Teile unseres Teams sind selbst Weinbauern oder lernen Agrarwirtschaft im Fachabitur
Welche konkreten Dokumente und Nachweise werden für die Antragstellung benötigt?
Das unterscheidet sich für den jeweiligen Anbautyp, ob Obstanbau oder Wein und deren Ertragsgröße. Für jeden Einzelfall wissen wir das nach unserem Gespräch und nutzen es für die Beantragung.
Welche Fristen müssen bei der Antragstellung beachtet werden?
JA - es zeitkritisch. Wir haben nur von September bis November Zeit für die Beantragung, bzw. spätestens Dezember 2024.
Sie können uns fragen, wir unterstützen Sie nicht nur sondern können den gesamten Prozess für Sie durchführen.
Für weitere Informationen können Sie auch auf der Webseite des Landwirtschaftsministerium nachschlagen. fairer Hinweis: Die sächsische Webseite befindet sich derzeit in der Umstrukturierung, grundsätzlich ist sie unter dem folgenden Link erreichbar: www.sachsen.de .
Bei dieser Förderrichtlinie dreht sich die Kompensation nur um die Frostschäden aus dem Frühjahr 2024.
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